34 Allgemeine Erdkunde.
Kunst und Wissenschaft. Sie haben ein geordnetes Staatswesen,
dessen Form eine monarchische oder republikanische sein kann.
Die Monarchie kann sein: a) eine Despotie*), in der die Untertanen
dem Herrscher gegenüber rechtlos sind (Negerstaaten, Sultanate Ostafrikas,
Türkey; b) die unumschränkte (absolute) Monarchie, in der der Herrscher
allein die Gesetze gibt, sich ihnen aber auch unterordnet; c) die beschränkte
(verfassungsgemäße) Monarchie, in der durch eine „Verfassung" (Staats-
grundgesetz) einzelne Stände oder Vertreter des ganzen Volkes an der Gesetz-
gebung und Überwachung der Verwaltung teilnehmen.
Die Republik ist demokratisch, wenn das ganze Volk durch gewählte
Vertreter die Regierungsgewalt ausübt (Schweiz, Union, Frankreich). Die
italienischen Freistaaten des Mittelalters waren aristokratische, weil in
ihnen einzelne Familien die Herrschergewalt handhabten.
3. Der Religion nach sind die Menschen entweder Bekenner eines
Gottes (Monotheisten), oder sie verehren mehrere Götter, sind Heiden
(Polythelien). **) Zu jenen gehören evangelische, katholische, griechisch-
orthodoxe Christen, die Juden und Mohammedaner. Zu den
Heiden gehören die Buddhisten in Ost- und Südasien, die Bekenner des
Brahma ismus, hauptsächlich in Vorderindien, die P a r s e n und die
Anhänger der niederen Stufen des Heidentums, als Fetischdiener, Natur-
anbeter u. a. m. Über die Hälfte der Bewohner des Erdballes ist noch dem
Heidentum ergeben.
*) Gr. despöt-es — Gebieter im Gegensatz zum Sklaven.
**) Gr. monös = allein, poly = viel, gr. theös = Gott.
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte]]
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Pyhsische Erdkunde. 33
(Staatsgrundgesetz) einzelne Stände oder Vertreter des ganzen Volkes
an der Gesetzgebung und Überwachung der Verwaltung teilnehmen.
Die Republik ist eiue demokratische, wenn das ganze Volk
durch gewählte Vertreter die Regieruugsgewalt ausübt (Schweiz, Union,
Frankreich). Tie italienischen Republiken des Mittelalters waren aristo-
kratische, weil in ihnen einzelne Familien die Herrschergewalt handhabten.
3. Der Religion nach sind die Menschen entweder Bekenner eines
Gottes (Monotheisten), oder sie verehren mehrere Götter, sind Heiden
lpolytheisten). Zu ersteren gehören die Christen (etwa 500 Mill.,
wovon 250 Mill. katholisch, 142 Mill. evangelisch und 108 Mill. griechisch-
nicht-nniert sind), die Juden (etwa 10 Mill.) und Mohammedaner
(etwa 190 Mill.). Zu den Heiden gehören die Buddhisten in Ost-
und Südasieu (etwa 550 Mill.). die Bekenner des Brahmaismus,
hauptsächlich iu Vorderindien (etwa 260 Mill.), die Parsen und die
Anhänger der niederen Stufen des Heidentums (40 Mill.), als Fetisch-
diener, Naturanbeter u. a. m. Über die Hälfte der Bewohner des Erd-
balles ist also noch dem Heidentum ergeben.
Tromnau: Schulgeographie I., (£>. Schroedels Berlag in Halle).
3
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
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68
Rußland ist. Die Pelen zeichnen sich durch Vaterlandsliebe, Tapferkeit,
militärisches Talent, Gelehrigkeit und Lebhaftigkeit aus. Während die
niedern Volksklassen als unreinlich, trunken und servil geschildert wer-
den, erscheinen die Vornehmen fein, nüchtern, höflich und sehr stolz. Die
Polen bekennen sich zur römisch-katholischen Kirche. Polnische Ordnung
auf den ehemaligen Reichstagen ist sprichwörtlich geworden.
Warschau, 170,000 E. (10,000 Juden), Univers., Residenz des Statt-
halters. Festung und Vorstadt Praga an der Weichsel. Kalisch, 12,600 E.
und Ljubliu, 19,000 E. Ostrolenka. Wallfahrtsort Czenstochau an der
Warthe.
8 54.
Das Königreich Schweden «nd Norwegen.
(13,830 Q.-M., 5,703,000 Einw.)
Schweden und Norwegen bildeten vom Jahre 1397 bis 1524 mit
Dänemark ein großes Reich, welches die dänisch-norwegische Königin Marga-
retha durch die in der schwedischen Stadt Calmar geschlossene Union vereint
hatte. 1524 riß sich Schweden von der Union wieder los und ward ein
selbständiges Königreich. Als endlich Schweden 1814 sich zu Napoleons
Gegnern schlug, erhielt es als Preis für seinen Beistand das Land Norwegen,
welches den mit Frankreich verbündeten Dänen durch den erwählten Kron-
prinzen von Schweden, den vormaligen französischen Marschall Bernadotte,
entrissen wurde. Seitdem bilden die beiden Königreiche eine gemeinschaftliche
Monarchie, jedes hat aber seine eigene Verfassung und Verwaltung. Die
Finanzen befinden sich in einem günstigen Zustande.
In Schweden ist der König durch einen Reichstag eingeschränkt, welcher
sich in jedem fünften Jahre versammelt. In Norwegen genießt das Volk
größere Vorrechte, als die Schweden haben. Das Volk wählt nämlich eine
Versammlung von 75 bis 100 Mitgliedern, den Storthing, welcher alle
3 Jahre ohne besondere Berufung auf drei Monate in Christiania zusammen-
tritt. Diese Versammlung theilt sich in 2 Kammern; haben diese einen
Gesetzes-Vorschlag berathen und angenommen, so bedarf derselbe noch der
Bestätigung des Königs, welcher ihn jedoch auch verwerfen kann. Wird aber
derselbe Vorschlag von den beiden folgenden Storthings erneuert, so muß er
Gesetzeskraft erhalten. Beide Reichstage haben die Steuern festzusetzen.
Die Schweden und Norweger sind deutschen Stammes, und bilden den
Kern der Landesbevölkerung; im diorden wohnen Finnen und Lappländer.
Die herrschende Religion ist die lutherische; die Lappen sind zum Theil noch
Heiden. Für das Volksschulwesen ist so gut gesorgt, daß man unter den
Schweden und Norwegern wohl selten Jemand findet, der nicht schreiben und
lesen kann. In Norwegen muß Jeder, der confirmirt werden soll, lesen
können, Jeder, der heirathen will, confirmirt sein, und wer im 20. Jahre
nicht confirmirt ist, kann gewaltsam im Zuchthause angehalten^werden, das
zur Confirmation Erforderliche zu leruen. Während aber die Schweden und
Norweger durch ihre Bildung und geistige Kraft eine hervorragende Stellung
Kitter den Earopäern einnehmen, stehen die Lappen und Finnen noch auf einer
niedern Culturstufe. Die Lappen sind insbesondere Nomaden, welche mit
TM Hauptwörter (50): [T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T34: [Krieg Frankreich England Deutschland Preußen Frieden Rußland Napoleon Kaiser Jahr], T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst]]
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Yv. Ii r u g it a y.
1045
Ackerbau; andere leben von der Jagd und dem Naube. Der
magellanischen Straße entlang Hausen Pescheräs oder Fencr-
lander. — Europäische Niederlassungen finden sich nicht unter
diesem rauhem Himmelsstriche; nur Wallfisch- und Robben-
fänger besuchen die Häfen beider Meere. —
Xv. u ru g u a y.
tz. 1213. Dieser Freistaat, auch Eis Platina oder die
cisplatinische Republik genannt, hieß vormals Banda
Oriental und bildete einen Theil des spanischen Königreiches
Buenos-Apres. Derselbe erstreckt sich vom 319s/ — 325
der Lange und vom 29'/, — 35". südlicher Breite. Brasilien
bildet im Norden und Nord osten die Grenze; im Südosten ist
das atlantische Meer, im Süden die meerbusenähnliche Mün-
dung des la Plata, und an der Abendseite trennt der Uruguay
das Land von den La Plata-Staaten. Die Größe ist etwa
10,000 Qmeil. — Eine Bergkette verbreitet sich von Brasilien
aus in mehreren Zweigen über das Land, das dem größten Theile
nach aus weiten und fruchtbaren Ebenen besteht. Die Küste
ist stach. — An der Wcstgrenze stießt der Uruguay, welcher
von Osten-den Jbicuy und den Negro aufnimmt. An der
Südostküste breitet sich der See Mirim aus. — Klima und
Produkte stimmen mit denen der La Plata-Staaten überein.
Der größere Theil der (300,000) Bewohner besteht aus
spanischen Kreolen, zu denen noch Indianer, Neger und
Europäer, jedoch in geringer Anzahl, kommen. Viehzucht ist
das Hauptgeschäft; ähnlich den Gaucho's der Pampas, besteht
ein großer Theil der Bevölkerung aus rohen Hirten Der H a n-
del ist wichtig; besonders werden Häute, Wolle und Knochen
ausgeführt. — Die Verfassung ist demokratisch; zwei Kam-
mern, mit einem Präsidenten an der Spitze, üben die gesetz-
gebende Gewalt aus. Es herrscht völlige Religions- und Preß-
freiheit; jedem einwandernden Fremden wird das Recht eines
Staatsbürgers zu Theil. — Die Republik ist in neun Depar-
tements eingetheilt. — Montevideo, die Hauptstadt des
TM Hauptwörter (50): [T17: [Meer Fluß Gebirge Land Hochland See Halbinsel Osten Norden Süden], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T6: [Insel Stadt Meer Hafen Handel Hauptstadt Land Küste Einw. Halbinsel]]
TM Hauptwörter (100): [T27: [Erde Linie Punkt Breite Länge Kreis Ort Meile Winkel Meridian], T95: [Bewohner Sprache Volk Land Bevölkerung deutsche Stamm Religion Neger Einwohner], T0: [Meer Insel Halbinsel Küste Ozean Afrika Land Europa Kap Straße], T50: [Klima Land Meer Gebirge Europa Zone Norden Küste Süden Winter], T79: [Wein Zucker Baumwolle Kaffee Getreide Tabak Fleisch Holz Wolle Handel]]
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Extrahierte Ortsnamen: Hausen_Pescheräs Banda
Oriental Buenos-Apres Brasilien Nord Uruguay La_Plata-Staaten Brasilien Uruguay Montevideo
808
Die einzelnen Länder Asien's.
§. 946. Die Staats Verfassung ist monarchisch, aber
keineswegs unumschränkt. Sie beruht zugleich auf der Gnmd-
Jdce einer patriarchalischen Regierung. Der Kaiser führt
den Titel „Sohn des Himmels", wird als Vater seines
Volkes verehrt und mit dem heiligen Namen des "großen
Vaters" angerufen. Nur zehnmal zeigt er sich öffentlich
während eines Jahres. Der jetzige Kaiser heißt Tao Kuang,
geb. 1784, der seit dem 2. Sept. 1820 regiert. Die
Thronfolge ist erblich in männlicher Linie; doch wird das
Recht der Erstgeburt nicht immer beobachtet. Die vornehmsten
Reichsbeamten sind in Europa unter den: Namen der Man-
darinen bekannt und bestehen aus zwei Abtheilungen, nämlich
den Civil- und Kriegsbeamten. Sie stehen hinsichtlich ihrer
Dienstführung unter strenger Aufsicht und werden in gewissen
Fällen sogar mit Stockschlägen bestraft. Ein Geschlechts-
odcr Erbadel ist nicht vorhanden. Das übrige Volk theilt
sich in Gelehrte, Krieger, Geistliche, Bauern und Gewerbsleute.
Sehr zahlreich sind die Priester des Fo, die den Europäern unter
dem Namen Bonzen bekannt und bei den Chinesen sehr
verachtet sind. In Ansehung der Religion herrscht vollkommene
Freiheit; von einer kirchlichen Verfassung zeigt sich keine Spur.
§. 947. Die Einkünfte des gesummten chinesischen
Reiches (§. 64. 12), theils in Lieferungen von Getreide,
besonders Reiß und Korn, theils in Geld bestehend, mögen
etwa 480 Mill. Gulden betragen. Die Kriegsmacht soll
gegen 1 Mill. Streiter zählen, unter denen sich 60,000
Seesoldaten befinden. Alle sind schlecht bewaffnet, dagegen
aber mit großen Sonnenschirmen versehen. Die Flotte
besteht aus 1753 Fahrzeugen, von welchen ein jedes höchstens
20 Kanonen hat.
§. 948. Das eigentliche China wird in achtzehn
Provinzen eingetheilt. — 1) Nord-Provinzen sind vier. —
Peking, die Hauptstadt des Reiches, die Residenz des Kaisers
und zugleich die größte Stadt der Erde, breitet sich im nördlichen
Theile des Landes in einer Ebene aus, besteht aus der Thron-
stadt und der Altstadt, die einen Umfang von 4% Meilen
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12
Vi. Von der Verschieden heit des gesellschaftlichen
Zustandes und den Staatsverbindungen.
Die Wandervölker leben in dem engen Kreise der Familie
oder des Stammes, unter der pratriarchalischen Leitung des
natürlichen Familienältesten, des Stammeshäuptlings;
für sie bedarf es keiner weiteren, mächtigeren Verbindungen. Was
außer der Familie oder dem befreundeten Stamme, ist feindlich; —
alle Berührungen mit Fremden daher gewöhnlich kriegerische; sie
führen unter Jäger- u. Fischer-Völkerschaften zum Vernichtungs-
kampfe, unter Nomaden zunächst zu dem durch den Sieg festge-
stellten Verhältniß von Herren und Sklaven, welches zuletzt
auszuarten pflegt in die willkührliche Alleinherrschaft eines Einzi-
gen — des Despoten, — dem gegenüber alle Uebrigen Skla-
ven sind. — (Gründe aller dieser Erscheinungen!)
Die ansäßigen, ackerbauenden Völker sind an die Heimath, an
die Felder, die ihr Fleiß baute, an ihre Vorräthe gebunden; sie be-
dürfen für ihr unbewegliches Eigenthum eines kräftigen Schutzes
gegen Außen, eines nach gegenseitigen Rechten und Pflichten ab-
gewogenen, durch Gesetze festgestellten gesellschaftlichen Zustandes
nach Innen, — überhaupt eines geordneteren Daseyns, als die
rohen Familien- oder Stammvereine gewähren; — sie bedürfen
des Staates.
Die Art und Weise, die Form, in welcher sich dieser Zustand,
durch historische Verhältnisse, durch Herkommen oder Uebereinkunft
ausgeprägt hat, bildet im Allgemeinen die „Verfassung" oder
„Konstitution" des Staates. —
Große Verschiedenheit der Staatsverfassungen:
Einherrschaft oder Monarchie (die Autokratie, die absolute, wahre
oder reine, dieständische Monarchie), — Viel herrsch« ft (Polyarchie),
entweder mit monarchischen Formen (sogenannte konstitutionelle
Monarchie) oder mit republikanischen, die ans verschiedene
Weise ausgeprägt seyn können (Aristokratie und Demokratie mit
ihren Ausartungen: Oligarchie und Ochlokratie). —
Vii. Von den Religionen und ihrer Verbreitung.
1. Das innere Leben, der Charakter der Völker spricht sich
nicht allein in der Verschiedenheit der Sprache, der Lebensweise und
des gesellschaftlichen Zustandes, oder — mit andern Worten —
nicht allein in dem Verhältniß des Menschen zur heimathlichen Na-
tur und zu den Mitmenschen, sondern noch viel bezeichnender in
TM Hauptwörter (50): [T4: [Reich Zeit Staat Volk Deutschland Jahrhundert Land Macht deutsch Geschichte], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
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74
Finanzen sind dürftig. Die Kriegsmacht ist unerheblich, und die einhei-
mische Volksbewaffnung ein bedenklicher Vorzug. —
Da ein anderer Griechen-Staat, die Republik der ioni-
schen Inseln, nur den Schein der Selbstständigkeit besitzt und in
der That britischer Oberherrlichkeit unterworfen ist, so wurde das
Erforderliche darüber bereits oben (S. 48 und 50) beigebracht.
Vierter Abschnitt.
Das slavische Europa.
I. Allgemeine Betrachtung.
1. Das Ländergebiet der selbstständigen Slaven ist eben so
ausgezeichnet durch physische Eintönigkeit, als die germanische Mitte
und der romanische Süden durch Mannigfaltigkeit der Bodenfor-
men und des Naturlebens. — Dieser Eintönigkeit des Landes ent-
spricht die Einförmigkeit des Volks hinsichtlich seiner politischen,
kirchlichen, Abstammungs- und sonstigen Verhältnisse.
2. Unter den Slaven sind allein die Russen im Besitz eines
eigenen staatlichen Daseyns, nachdem auch die kleine Republik
Krakau, (20^^Mln. mit 132000 Einw.), neuerlich den bishe-
gen Schein politischer Selbstständigkeit verloren hat. —
3. Dem slavischen Europa ist der größte Theil der asiatischen
Völkerschaften einverleibt, die in Europa heimisch geworden sind.
Dennoch wird die Stammesgleichheit seiner Bewohner dadurch nur
wenig geschmälert, da die große Mehrzahl slavischen, namentlich
russischen Blutes ist.
4. Dieselbe Einartigkeit zeigt sich in den kirchlichen Verhält-
nissen.
Ii. Das russische Reich.
A. Topische Verhältnisse.
5. Lage, Grenzen und natürliche Beschaffenheit des
Ganzen wie der einzelnen Theile (wie oben!). —
6. Bestandteile und Flächeninhalt. *
Das russische Reich umfaßt überhaupt . . c. 363000 Ulmln.
wovon in Europa . . 92900ulmln.
(Ostsee-Provinzen 2300 (Dm.
Grßfstth. Finnland 6400 -
Königr. Polen 2300 -
inasien................ 252300 -
in Amerika .... 17500 -
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Extrahierte Personennamen: Grßfstth
Extrahierte Ortsnamen: Europa Krakau Europa Europa Europa Finnland Amerika
217
Iii. Kultur - Geographie.
mentlich in Sibirien und der Mongolei. In Arabien sind die Be-
duinen ganz frei und unabhängig; die Araber mit festen Wohnsitzen
stehen unter zum Theil absoluten, zum Theil eng beschränkten, auf
theokratisches Ansehen sich stützenden Imams, Emirs oder Scheikhs.
Andere Staaten haben mit den feudalistischen unseres europäi-
schen Mittelalrers Aehnlichkeit; man findet bei ihnen eine Unterord-
nung und allmälige Abstufung der Macht und des Ansehens, die im
Eigenthumsrechte begründet ist, und wo der, welcher ein Gut be-
sitzt, welches ein Herr oder dessen Vorfahren ihm gegen Erlegung
eines bestimmten Werthes abgetreten haben, diesem Herrn im Grunde
mehr Unterthan ist, als dem eigentlichen Staatsoberhaupte. Eine
große Hinneigung zu solchem Feudalismus zeigt sich bei allen malayi-
schen Völkern und in Japan in starkem Maaßes ferner nicht so
schroff bei den Beludschen, den Afghanen, bei vielen Mongolen,
den Mandschu, und in Hindustan bei den Maharatten. — Theo-
kra tisch werden in Asien regiert Tibet und Butan durch unum-
schränkt herrschende Wahlpriester, den Bog do-Lama und den
Dalai-Lama, die als Ausfluß der Gottheit betrachtet werden.
928. In Persien herrscht der Schah und in jder Türkei
der Sultan despotisch, doch sind Beide verpflichtet, die Gebote des
Koran zu erfüllen. Dieses heilige Buch wird von den Ulemas er-
klärt, die von dem Monarchen besoldet werden, und daher nur selten
geneigt sind, sich seinem Willen zu widersetzen. Er wird in beiden
Ländern als Mohammeds Nachfolger betrachtet, und der Sultan
kann alltäglich, ohne daß er einen Grund dafür anzugeben nöthig
hätte, eine gewisse Anzahl Köpfe absäbeln lassen. Uebrigens leben
in Persien sowohl als der Türkei mehre unabhängige Völker, wie
z. B. die Kurden, die unter eigenen Emiren stehen, die sich um
den Sultan nur so weit bekümmern, als es ihnen eben gelegen ist.
§. 929. Die nicht-mohammedanischen Herrscher in Asien, wie
z. B. der Kaiser von China, die Könige in Hindustan und andere,
sind durch Religion, Sitten, Gebräuche und oft durch Vorurtheile
des Volkes mannigfach beschränkt. So darf der erstere, der Sohn
des Himmels, wie sein Titel lautet,'seine Minister nur nach
herkömmlicher Sitte aus dem Gelehrtenstande wählen; er kann nur
aus einer von den Gelehrten vorgeschlagenen Liste den Unterstatt-
halter einer Provinz ernennen; er ist für alles Unglück, für Erd-
beben, Hagelschauer und dergleichen verantwortlich, muß sich als
großen Sünder bekennen, am Tage einer Sonnensinsterniß streng
fasten rc. Nie kann ein König in Hindustan von einem Brahminen
auch nur die geringste Steuer erheben und keinen Ackerbauer zum
Kaufmanne machen. Die Verwaltung des Staates ist in China
in den Händen der Gelehrten oder Mandarinen, die in neun
Klassen zerfallen; nur die Gelehrsamkeit giebt Anspruch aus irgend
ein Amt, und wird daher sehr in Ehren gehalten. Jede untere
Klasse der Mandarinen ist der höhern streng untergeordnet.
§-930. In Hinderindien, z.b. Birma und Siam, herrscht
reiner Despotismus; kein Unterthan darf, so lange der Herrscher
lebt, dessen Namen aussprechen. Alles gehört dem Könige, Land
und Leute. Jedoch giebt es geschriebene Gesetze, und in der Ver-
TM Hauptwörter (50): [T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm], T10: [Volk König Mann Leben Zeit Land Mensch Krieg Feind Vaterland]]
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Extrahierte Personennamen: Mohammeds
Extrahierte Ortsnamen: Sibirien Mongolei Japan Hindustan Asien Tibet Persien Mohammeds Persien Asien China Hindustan Hindustan China Hinderindien Birma
218 Allgemeine Erdkunde.
waltung der Staaten herrscht so viel Regelmäßigkeit als mit dem
Despotismus nur immer vereinbar ist. — In Japan war der
Da tri oder geistliche Kaiser ursprünglich Herrscher; der Oberbe-
fehlshaber seines Heeres, Kubo oder Seogun genannt, riß jedoch
im Jahre 1585 alle Macht an sich, und das Reich ist seitdem keine
Lheokratie mehr, obwohl der geistliche Kaiser noch vorhanden ist
und vom weltlichen hochgeehrt wird, sondern eine absolute Monar-
chie. Es giebt im Lande eine Menge Damios oder erblicher Für-
sten, große Lehensherren, die aber vom Seogun sehr abhängig sind.
8. 931. In Amerika waltet in allen Staaten, mit Ausnahme
des Kaiserthums Brasilien und des Diktatorats Paraguay, die
republikanische Regierungsform vor; die gesetzgebende
Gewalt gehört den im Eongresse versammelten Abgeordneten der
Würger, die vollziehende dem Präsidenten. In der politischen Geo-
graphie werden die Grundzüge der einzelnen Verfassungen berührt
werden.
§. 932. Der Charakter der absoluten Monarchie Euro-
pa's ist ein mehr oder weniger milder, je nach der Kulturstufe, welche
das beherrschte Volk einnimmt. In der eingeschränkten hat
der Fürst die vollziehende Gewalt und ernennt die Richter. Die
gesetzgebende Gewalt ist zwischen ihm und den Abgeordneten des
Volkes, oder in manchen Staaten gewisser Körperschaften, getheilt.
Ehe ein Gesetz in Kraft treten kann, müssen beide ihre Zustimmung
zu demselben gegeben haben. Außer den Abgeordneten des Volkes
giebt es in vielen Staaten noch eine zweite Versammlung, die mit
jenen gleiche Rechte hat, und wie in England und Frankreich in
manchen Fällen, z. B. Hochverrath, oberster Gerichtshof ist, auch
in den meisten Staaten über angeklagte Minister Recht zu sprechen
hat. Diese Körperschaft ist entweder erblich, wie in England das
Oberhaus oder Haus der Lords, oder der König ernennt, wie
in Frankreich, die Pairs auf Lebenszeit, oder es sitzen vom Für-
sten ernannte Mitglieder sowohl, als erbliche in der Versammlung,
wie in einigen deutschen Staaten, oder endlich die Mitglieder wer-
den aus gewissen Kategorien vom Volke gewählt, wie die Senato-
ren in Belgien. Diese das Volk oder gewisse Klassen desselben
vertretenden Körperschaften heißen in England Parlament, in
Spanien und Portugal Cortes, in Nordniederland General-
staaten, in Belgien und Amerika Kongreß, in Frankreich Kam-
mern, in Schweden Reichsstände, in Norwegen Storthing,
in Deutschland Landstände.
Religionen.
§. 933. Sämmtliche Religionen auf Erden zerfallen in zwei
große Abtheilungen, in solche nämlich, welche nur einen Gott, den
Schöpfer aller Dinge, annehmen, monotheistische Religionen,
wie das Judenthum, Christenthum und der Mohammedanismus,
oder sie sind polytheistische, d. h. sie nehmen mehr als einen
Gott an, wie das gesammte Heidenthum.
§. 934. Es giebt gegenwärtig auf Erden noch mehr als
400,000,000 Menschen, die sich zum Hcidenthume bekennen. Unter
TM Hauptwörter (50): [T25: [Kaiser König Reichstag Recht Reich Verfassung Staat Regierung Jahr Fürst], T26: [Recht König Stadt Staat Bauer Gesetz Beamter Adel Land Bürger], T22: [Volk Bewohner Sprache Land Bevölkerung Einwohner deutsche Religion Million Stamm]]
TM Hauptwörter (100): [T41: [Staat Recht Volk Adel König Land Verfassung Gesetz Stand Verwaltung], T8: [König Paris Regierung Minister Parlament Volk Frankreich Kammer Mitglied Verfassung], T17: [Gott Herr Mensch Wort Leben Herz Welt Hand Vater Himmel], T74: [Frankreich England Spanien Krieg Frieden Rußland Italien Holland Preußen Deutschland], T68: [Gericht Recht Richter König Strafe Gesetz Urteil Sache Person Verbrechen]]
TM Hauptwörter (200): [T98: [König Jahr Mitglied Verfassung Regierung Republik Präsident Kammer Gewalt Staat], T7: [Staat Gesetz Verfassung Recht Reichstag Reich König Regierung Volk Verwaltung], T176: [Frankreich England Rußland Deutschland Preußen Krieg Italien Spanien Schweden Holland], T80: [Kaiser Stadt Fürst Recht Reich König Reichstag Macht Adel Fürsten], T187: [Religion Christus Christ Christentum Zeit Jahr Volk Christenthum Heide Geburt]]
Extrahierte Personennamen: B._Hochverrath
Extrahierte Ortsnamen: Japan Amerika Brasilien Paraguay England Frankreich England Frankreich Belgien England Spanien Portugal_Cortes Nordniederland Belgien Amerika Frankreich Schweden_Reichsstände Norwegen Deutschland
216
Allgemeine Erdkunde.
der Fall. In gemäßigten und kalten Länd ern wird bei sol-
chen Völkern keine wichtige Maßregel ohne ausdrückliche Zustim-
mung der bejahrten Männer und Krieger ausgeführt. Die Regie-
rung, wenn von einer solchen hier überhaupt die Rede sein könnte,
ist demokratisch, und die Jüngern unterwerfen sich freiwillig dem
Ansehen und der erprobten Erfahrung der Alten. Am deutlichsten
ausgeprägt finden wir ein solches Verhältniß bei einigen Völkern
auf der Westküste Afrika's. Hier werden alle einigermaßen wichtige
Angelegenheiten, Rechtsstreitlgkeiten in öffentlicher Versammlung
der Bewohner des Dorfes oder der Stammesangehörigen verhandelt.
Diese Versammlungen heißen Palawer.
, §. 925. In den wärmeren Gegenden Amerika's und
Afrika's werden bei den barbarischen Völkern die Häuptlinge entweder
auf Lebenszeit gewählt, oder ihre Würde ist erblich, und sie herrschen
absolut. Die Beherrscher des alten mexicanischen Reiches und die
Inkas in Peru herrschten ebenfalls absolut, und wurden von ihren
Untergebenen gleichsam als höhere Wesen betrachtet.
§. 926. Was Afrika betrifft, so kommen in diesem Erdtheile
alle mögliche Negierungsformen vor, auch Theokratien, oder
solche Staaten, in denen die höchste Gewalt oder doch ein bedeuten-
der Einfluß in den Händen der Priester ruhet. Eine Hinneigung
zu solchen theokratischen Regierungen, mit oligarchischen Formen,
tritt bei den meisten und namentlich bei den Negervölkern hervor,
wenn sie den Islam annehmen. Die Gottheit wird als unmittel-
barer Herrscher vorgestellt, die Priesterkaste ist Dolmetscherin des
göttlichen Willens, und hat natürlich als solche Ansehen und Macht.
So war es mit den Priesterkasten in Merov und Aegypten, mit
den Leviten, den persischen Magiern und den Inkas.
Der kleine arabische Staat Damcr in Nubien bildet eine monarchische
Theokratie, in Scnegambien sind mehre Negerstaaten, als Futa Toro
und Futa Dschialo, oligarchische Theokratien. Im Reiche Bornu
hat ein Krieger scheik in der That alle Gewalt, die dem Namen nach
dem Sultan gehört; ein ähnliches Verhältniß wie mit den merovingischen
Königen und ihren Hausmaiern oder dem Daäri und Kubo in Japan. In
Dahomey ist der Despotismus schauderhaft. Der König dieses m'griti-
schcn Küstenstaates wird als ein höheres Wesen betrachtet; ihm gehören
alle crstgebornen Kinder männlichen Geschlechts, kein Neger darf, ohne ihm
eine bedeutende Summe zu zahlen, heirathen, er verkauft seine Untertha-
nen nach Belieben oder läßt sie todten, kurz er thut Alles, was ihm gut
dünkt. Etwas monarchischer ist, wo möglich, noch der König von Moropua,
denn er besichlt seinen Unterthanen, wann und wie sie sich belustigen sollen.
In Guinea ist es nichts Seltenes, daß ein König, wenn ihm nach einigen
Flaschen Branntwein gelüstet, seine Trabanten beordert, in das Haus des
ersten besten Mannes einzudringen, ihn herauszureißen und bei den Skla-
venhändlern gegen das Gewünschte einzutauschen. In Abyssinien und auf
Madagaskar haben die höheren Klassen ausschließlich das Recht, gewisse
Thiere zu schlachten und -zu verzehren. Das jetzt so mächtige Reich der
Aschantis ist eine aristokratische Monarchie, da der König durch
die Versammlung der Hauptleute und vier von diesen letzteren gewählte
Krieger beschränkt wird. Auf der Elfenbeinküste giebt es oligarchische
Republiken. Die Könige der Kasern sind meist sehr eingeschränkt. Die
Staaten des Maghreb aber und Abyssinien werden despotisch beherrscht.
§. 927. Eine fast eben so große Mannigfaltigkeit der Negie-
rungsformen wie in Afrika, finden wir in Asien wieder, na-
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Extrahierte Personennamen: Moropua
Extrahierte Ortsnamen: Peru Afrika Merov Nubien Scnegambien Japan Dahomey Guinea Madagaskar Afrika Asien